Er könnte aber wohl auch etwas höher liegen, da Häuser mit Einliegerwohnung i.d.R. einen höheren Marktwert aufweisen. Da der Marktmietwert in dieser Grössenordnung aber nicht streitig ist, kann auf eine weitere Erörterung des Marktmietwerts verzichtet und festgehalten werden, dass der angefochtene Bundessteuer-