Daraus leiten die Rekurrenten nun sinngemäss ab, dass bei einem Bundessteuer-Eigenmietwert, der über 70 % des Marktmietwerts liegt, die Mieter bevorteilt würden, weshalb der Bundessteuer-Eigenmietwert bei 70 % des Marktmietwerts liegen müsse. Bei einem aufgrund der zuvor genannten Mieten und Inserate geschätzten Marktmietwert für die Liegenschaft von jährlich CHF 25'800.-- müsse der Bundessteuer-Eigenmietwert somit bei 70 % davon resp. CHF 18'060.-- und der kantonale Eigenmietwert nochmals 14.5 % tiefer, bei CHF 15'532.-- liegen. Die per 1. Januar 2015 auf CHF 17'300.-- resp.