- 12 - gen des Mietmarkts sind durch Anpassung des Eigenmietwerts abzubilden und haben, bei gleichbleibender amtlicher Bewertung und gleichem Protokollmietwert, mittels Neufestsetzung der Mietwertfaktoren zu erfolgen. Da mit den ausgeführten Unterhalts- und Sanierungsarbeiten stets auch eine Erhöhung des erzielbaren Marktmietwerts mit einhergeht, hat die vorliegend im Rahmen der ausserordentliche Neubewertung 2011 erfolgte Anhebung des Protokollmietwerts das Verhältnis des Eigenmietwerts zur Marktmiete gar nicht beeinflusst.