Die generelle Mietwertanpassung ändert aber an den Protokollmietwerten nichts und beeinflusst einzig die Eigenmietwerte. Die Anpassung der Mietwertfaktoren zielt neben der Anpassung des Eigenmietwerts an veränderte Marktverhältnisse insbesondere auch darauf ab, dass sich die Mietwerte in allen Gemeinden wieder im gleichen Verhältnis zum Mietmarkt bewegen und somit eine rechtsgleiche Besteuerung der Liegenschaften gewährleistet werden kann.