7.1.1 Dabei werden anhand von Vergleichszahlen aus der aktuellen Mietzinsstatistik, basierend auf tatsächlich aktuell erzielten Mietzinsen, je pro Gemeinde (oder auch pro Stadtteil) sog. Mietwertfaktoren festgelegt. Mittels Multiplikation des Protokollmietwerts mit dem jeweiligen Mietwertfaktor wird aus dem Protokollmietwert ein dem aktuellen Mietzinsniveau entsprechender Eigenmietwert für die direkte Bundessteuer und ein etwas tieferer für die kantonalen Steuern ermittelt. Die generelle Mietwertanpassung ändert aber an den Protokollmietwerten nichts und beeinflusst einzig die Eigenmietwerte.