Eine Note 6 ist in Anbetracht des üblichen hohen Ausbaustandards bereits eine eher unterdurchschnittlich tiefe Benotung. Es ist damit nicht ausgeschlossen, dass die Benotung vor der ausserordentlichen Neubewertung per 1. Januar 2011 an sich deutlich zu tief, offensichtlich falsch und zu korrigieren war. Die Tatsache, dass ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und separater Garage und grossem Garten mit einem Raumangebot von 6.5 Zimmern (inkl. Einliegerwohnung) einem Bastelraum und Nebenräumen, vor der ausserordentlichen Neubewertung im Jahr 2011 einen amtlichen Wert von lediglich CHF 314'100.-- aufwies, weist jedenfalls in diese Richtung.