6.3 Die von den Rekurrenten in der Einsprache gerügte Gebäudeartnote 3 für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung ist korrekt. Den Ausführungen der Steuerverwaltung in der Stellungnahme vom 6. Juli 2018 (pag. 27 bis 31) ist nichts anzufügen.