teurer vermietet werden kann. Was die Investitionen in rationelle Energieverwendung anbelangt, so handelt es sich bei diesen ohnehin um wertvermehrende Investitionen, die allein aus rechtspolitischen Gründen ausnahmsweise wie Unterhalt zum Abzug zugelassen werden. Solche Massnahmen führen überdies meist zu wesentlich geringeren Nebenkosten, was mit Blick auf die -9- mögliche erzielbare Bruttomarktmiete ebenfalls eine Verschiebung zugunsten eines höheren erzielbaren Ertrags bewirkt.