Auch blosse Unterhaltsarbeiten führen zwangsläufig zu einer Modernisierung und i.d.R. auch zu einer Verbesserung in einzelnen Bereichen der amtlichen Bewertung wie z.B. der Bauqualität und der Komfortstufe. Eine solche Verbesserung führt i.d.R. auch zu einer höheren Benotung und über die Verringerung des wirtschaftlichen Alters zu einer Erhöhung des Protokollmietwerts, des Vermögenswerts und des Eigenmietwerts (vgl. VGE 100 2008 23217 vom 21.10.2008, E. 3.2, nicht publiziert). Letzteres ist sachlogisch richtig, da wie erwähnt eine gut unterhaltene Liegenschaft auf dem Markt auch einen höheren Ertrag abwirft resp. teurer vermietet werden kann.