Die Rekurrenten verkennen dabei, dass auch aus einkommenssteuerrechtlicher Sicht rein werterhaltende Unterhaltsarbeiten die Liegenschaft verbessern und verjüngen. Eine gut unterhaltene oder instandgestellte Liegenschaft hat einen höheren Marktwert und kann auch zu einem höheren Preis vermietet werden als eine schlecht unterhaltene und vernachlässigte. Auch blosse Unterhaltsarbeiten führen zwangsläufig zu einer Modernisierung und i.d.R. auch zu einer Verbesserung in einzelnen Bereichen der amtlichen Bewertung wie z.B. der Bauqualität und der Komfortstufe.