6.1 Die Rekurrenten bringen in ihrer Eingabe aber nichts Konkretes wie z.B. eine fehlerhafte Raumaufnahme vor, das auf eine offensichtlich unrichtige Bewertung schliessen lassen würde. Da überdies in kurzer Abfolge zweimal eine ausserordentliche Neubewertung (per 1.1.2011 und per 1.1.2019) mit einem Augenschein vor Ort durchgeführt worden ist, bei denen die Bewertung der Liegenschaft überprüft wurde, kann auf die erneute Vornahme eines Augenscheins verzichtet werden.