Auch das wirtschaftliche Alter des Gebäudes und das Mietzinsniveau der Standortgemeinde (Mietwertkategorie) fliessen in den Protokollmietwert ein. Der einmal festgesetzte amtliche Wert und mit ihm der Protokollmietwert bleiben, vorbehältlich einer ausserordentlichen Neubewertung infolge baulicher Veränderungen, -8- wie grösserer Renovationen oder Umbauten oder der Korrektur von Auslassungen und offensichtlichen Unrichtigkeiten, grundsätzlich bis zur nächsten allgemeinen Neubewertung unverändert bestehen.