5. Im Kanton Bern wird der Eigenmietwert eines Grundstücks vom sogenannten Protokollmietwert abgeleitet. Dieser wird im Rahmen der amtlichen Bewertung für jedes Grundstück individuell ermittelt und dient sowohl als Basis für die Ermittlung des Vermögenssteuerwerts des Grundstücks wie auch als Basiswert zur Festsetzung des Eigenmietwerts. Bei der amtlichen Bewertung werden zahlreiche grundstückspezifische Kriterien wie nutzbare Fläche, Bauqualität, Komfortstufe, Wohn- und Verkehrslage berücksichtigt. Auch das wirtschaftliche Alter des Gebäudes und das Mietzinsniveau der Standortgemeinde (Mietwertkategorie) fliessen in den Protokollmietwert ein.