3. Die Rekurrenten bemängeln in ihren Eingaben die verfahrensmässige Abwicklung der Einsprache durch die Steuerverwaltung. Insbesondere die lange Verfahrensdauer, oder dass die Sache immer wieder liegen geblieben sei und sie verschiedentlich hätten nachfragen müssen, um das Verfahren wieder in Gang zu bringen. Eigentliche Verletzungen von Verfahrensgarantien, wie etwa Verstösse gegen das Willkürverbot oder die Verletzung des rechtlichen Gehörs, werden dabei aber, neben den nachfolgend genannten, keine vorgebracht und sind aus dem Sachverhalt auch nicht abzuleiten.