der Steuerverwaltung vom 15. August 2018 und vom 28. Dezember 2018. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass gegen die Veranlagungsverfügungen 2016 und 2017 ebenfalls Einsprache in gleicher Sache erhoben worden sei. Der Eigenmietwert sei zudem im Jahr 2016 und letztmals ab dem Steuerjahr 2019 auf CHF 18'630.-- und betreffend die direkte Bundessteuer auf CHF 21'690.-- erhöht worden.