-5- nerellen Mietwerterhöhung 2015 von CHF 15'470.-- betreffend die kantonalen Steuern und CHF 17'300.-- (recte wohl CHF 18'120.--) bei der direkten Bundessteuer. Neben umfangreichen Ausführungen zum unbefriedigend langen Einspracheverfahren werden die Anträge zu den Eigenmietwerten im Wesentlichen gleich begründet wie bereits in der Einsprache und den ausführlichen Antwortschreiben zu den Begründungen der Amtlichen Bewertung resp. der Steuerverwaltung vom 15. August 2018 und vom 28. Dezember