G. Am 1. Mai 2019 hat gemäss der bei den Akten liegenden Gesprächsnotiz (pag. 11) eine Besprechung zwischen der Steuerverwaltung und dem Rekurrenten stattgefunden. Dabei wurde keine Einigung erzielt. Dem Rekurrenten wurden bei dieser Gelegenheit auch die von der Steuerverwaltung festgelegten Eigenmietwerte ab 2016 und 2019 mitgeteilt. Die Erhöhungen von 2016 und 2019 beruhten dabei je auf einer ausserordentlichen Neubewertung. Zum einen pro 2016 aufgrund einer Überdachung und Beschattung des Sitzplatzes zum andern infolge Ersatzes der Heizung und Wärmegewinnung pro 2019. H. Mit Einspracheentscheid vom 9. Juli 2019 wurde die Einsprache abgewiesen.