Weiter rügt er in verfahrensrechtlicher Hinsicht die zeitliche Abwicklung des Einspracheverfahrens. Auf seine Einsprache vom 16. Mai 2016 hin habe die Steuerverwaltung erst nach telefonischer Nachfrage vom Juli 2018 reagiert und erklärt, die Einsprache sei "untergegangen". Am 6. August 2018 habe er die erste Stellungnahme erhalten. Auf sein Antwortschreiben vom 15. August 2018 habe er wieder keine Antwort erhalten und ebenfalls nachfragen müssen. Sein Antwortschreiben sei (bei der Abteilung Amtliche Bewertung) wieder nicht gefunden worden und man habe ein Doppel bei der Steuerverwaltung einverlangen müssen.