-3- Besteuerung werde dadurch sichergestellt, dass bei den kantonalen Steuern ein tieferer Mietwertfaktor angewandt werde, womit der Eigenmietwert betreffend die kantonalen Steuern immer 14.5 % tiefer als der Eigenmietwert für die direkte Bundessteuer liege. Die anwendbaren Mietwertfaktoren seien entsprechend den Marktverhältnissen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch.