Die Steuerverwaltung habe den Auftrag, die Eigenmietwerte regelmässig anhand der aktuellen Marktmietverhältnisse zu überprüfen und gegebenenfalls an die ortsüblichen Marktmieten anzupassen. Dazu würden periodisch die aktuellen Mietzinse sämtlicher vermieteter Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentumswohnungen im Kanton Bern erhoben. Bei der generellen Mietwertanpassung von 2015 handle es sich somit um einen reinen Gesetzesvollzug (ohne Veränderung des amtlichen Werts). Das Datenmaterial der Mietzinserhebungen unterliege dabei dem Datenschutz und dem Steuergeheimnis und könne von Eigentümern (Steuerpflichtigen mit selbstbewohntem Wohneigentum) nicht eingesehen werden.