Es sei davon auszugehen, dass die Benotung dem Zustand der Liegenschaft entspreche. Die separate Bewertung der Einliegerwohnung resp. die Unterteilung der Liegenschaft in zwei unterschiedlich bewertete Teilobjekte, trage dem unterschiedlichen baulichen Zustand der Einliegerwohnung und der Wohnung im EG Rechnung. Die Unterteilung entspreche den Verhältnissen vor Ort und sei korrekt. Die Gebäudeartnote entspreche mit der Note 3 einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, was ebenfalls korrekt sei.