Trotzdem wird zu den Vorbringen des Rekurrenten zum amtlichen Wert Stellung genommen. Dabei wird u.a. festgehalten, dass Renovationen und Sanierungen, unabhängig davon, ob die Arbeiten und Investitionen als Unterhalt beim Einkommen abgezogen werden könnten, das wirtschaftliche Alter verjüngen und den Verkehrswert (und den amtlichen Wert) eines Grundstücks anheben würden. Dies führe richtigerweise auch zu einer Anhebung des Eigenmietwerts. Die Überprüfung der Bewertung insb. der Benotung der Bauqualität und der Komfortstufe habe keine Hinweise auf eine Fehlbeurteilung ergeben. Es sei davon auszugehen, dass die Benotung dem Zustand der Liegenschaft entspreche.