Die Steuerverwaltung halte sich gemäss Info "Aktuelles aus der Steuerverwaltung" an die Rechtsprechung des Bundesgerichts und strebe einen massvollen Eigenmietwert von 60 % der bei Drittvermietung erzielbaren Miete (Marktmiete) an. Bei einem Eigenmietwert von CHF 17'300.-- (60 %) müsste die Liegenschaft somit zu einem Mietzins von CHF 28'833.-- (100 %) pro Jahr resp. von CHF 2'400.-- pro Monat plus Nebenkosten vermietet werden können. Einen solchen Mietzins würde er für die Liegenschaft nicht bezahlen. Hinzu komme, dass die im Jahr 1961 erstellte Liegenschaft, was den Ausbaustandard und die Raumaufteilung anbelange, nicht mehr den heutigen Ansprüchen und Wünschen entspreche.