18'120.-- betreffend die direkte Bundessteuer. In der Begründung bemängelt er vorab die amtliche Bewertung, u.a. die Erhöhung der Benotung, die neu separat erfolgte Bewertung der Einliegerwohnung und den resultierenden Protokollmietwert, räumt aber gleichzeitig ein, dass er eine Einsprache gegen die letzte ausserordentliche Neubewertung unterlassen habe, da ihm der Eigenmietwert noch als korrekt und angebracht erschienen sei. Denn bei Anwendung der 60 %-Klausel läge der Nettomietzins bei CHF 25'783.-- pro Jahr resp. bei CHF 2'150.-- pro Monat.