B. Mit Schreiben vom 20. Mai 2016 hat der Rekurrent gegen die Veranlagung Einsprache erhoben. Er bemängelt dabei die Höhe des Eigenmietwerts und beantragt dessen Herabsetzung auf das Niveau, wie es vor der generellen Mietwerterhöhung per 1. Januar 2015 bestand. Betreffend die kantonalen Steuern auf CHF 15'470.-- resp. auf CHF 18'120.-- betreffend die direkte Bundessteuer.