betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer 2015 den Akten entnommen: A. A.________ und B.________ (Rekurrenten) wurden von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), mit Verfügung vom 20. Mai 2016 pro 2015 betreffend die kantonalen Steuern auf ein steuerbares Einkommen von CHF 115'200.-- und betreffend die direkte Bundessteuer auf ein solches von CHF 108'200.—veranlagt. Das steuerbare Vermögen belief sich auf CHF 900'000.--. Dabei wurde in der Veranlagung 2015 für das selbstbewohnte Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung an der J.________strasse in H.________, Gbbl. Nr. _______