- 12 - liche Bevorzugung oder Benachteiligung einer steuerpflichtigen Person erfolgen kann. Das Stichtagsprinzip stellt eine gesetzliche Vereinfachung im Rahmen der Steuerveranlagung dar, indem Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen nicht laufend, sondern (grundsätzlich) nur einmal in der Steuerperiode berücksichtigt werden (Entscheid des Kantonsgerichts Luzern [KGE LU] 7W 13 40 / 7W 13 41 vom 12.5.2014, E. 3.3, mit Hinweisen).