dies ist aus den Wegleitungen 2015 bis 2017 im Gegensatz zu jenen für die Jahre 2018 und 2019 – bei welchen nur noch von Einkommen die Rede ist – ersichtlich. Aus verfahrensökonomischen Gründen macht es denn auch Sinn auf das Nettoeinkommen abzustützen, muss dieses im Gegensatz zum Reineinkommen (Nettoeinkommen minus "zusätzliche Abzüge", vor Sozialabzügen) doch nicht vorab berechnet werden (vgl. Wegleitung 2015, 2016 und 2018, einsehbar unter , Menu "Dokumente / Publikationen > Wegleitungen > Steuerjahr 2015 [oder] 2016 [oder] 2018 > Natürliche Personen", jeweils Formular 2, Ziff. 2.1 [abgerufen am 9.3.2020];