Steuerjahr 2017 > Natürliche Personen", S. 21 Ziff. 2.1 [abgerufen am 4.3.2020]; Merkblatt 12 [MB 12] der Steuerverwaltung des Kantons Bern über die Besteuerung von Familien, einsehbar unter: , Menu "Dokumente / Publikationen > Merkblätter > Einkommens- und Vermögenssteuern > Steuerjahr 2017 > Merkblatt 12", S. 1 Ziff. 3 [abgerufen am 4.3.2020]). Insofern anzumerken ist, dass bei der vorliegend interessierenden Einkommensobergrenze im Zusammenhang mit dem Kinderabzug gemäss Praxis der Steuerverwaltung und der Steuerrekurskommission das Nettoeinkommen und nicht das Reineinkommen (wie beim Unterstützungsabzug) massgebend ist;