4.3 Zu erwähnen ist, dass das Gesetz den Unterstützungsabzug für Kinder, für die bereits ein Kinderabzug gewährt wird, ausschliesst (Kumulationsverbot, Art. 35 Abs. 1 Bst. b DBG). Diese Praxis wird auch bei den kantonalen Steuern anwendet (RKE 100 2018 183 vom 7.2.2019, E. 6, nicht publiziert; Leuch/ Guignard, a.a.O., N. 59 zu Art. 40 StG). Entsprechend ist vorab zu prüfen, ob der Rekurrentin für ihre beiden Kinder der Kinderabzug zusteht.