F. Mit Eingabe vom 30. September 2019 hat die Rekurrentin zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen. An ihren geltend gemachten Anträgen hält sie fest. Ergänzend bringt sie vor, dass die Steuerverwaltung im Einspracheverfahren nicht darauf hingewiesen habe, dass das System einen Unterstützungsabzug nur bei erfolgten Alimentenzahlungen zulasse. Den Standpunkt, dass Waisenrenten kein (Erwerbsersatz-)Einkommen darstellen und den gleichen Zweck, wie Alimentenzahlungen darstellen, vertritt die Rekurrentin auch weiterhin. Schliesslich bringt die Rekurrentin vor, dass sie gleich zu behandeln sei, wie getrennt oder geschiedene Ehegatten.