D. Mit Eingangsbestätigung vom 8. August 2019 hat die Steuerrekurskommission die Rekurrentin aufgefordert, Nachweise hinsichtlich der an die (volljährigen) Kinder getätigten Unterstützungsleistungen einzureichen. Dieser Aufforderung ist die Rekurrentin mit Schreiben vom 22. August 2019 nachgekommen und macht erfolgte Unterstützungsleistungen für B.________ in Höhe von CHF 10'912.-- und für C.________ solche von CHF 5'722.-- geltend.