C. Dagegen hat die Rekurrentin am 7. August 2019 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und sinngemäss Beschwerde erhoben und beantragt, dass ihr für die beiden Kinder je der Kinder- bzw. Unterstützungsabzug sowie der Abzug für Alleinstehende mit eigenem Haushalt und eigenen Kindern (Kinder-Haushaltsabzug) zu gewähren und der Tarif 2 (Elterntarif) zu berücksichtigten sei. Zur Begründung bringt sie vor, dass ihre beiden Kinder sich in Erstausbildung befänden und Halbwaisenrenten beziehen würden.