B. Letztmals mit Einspracheentscheiden vom 9. Juli 2019 veranlagte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), die Rekurrentin bei den kantonalen Steuern auf ein steuerbares Einkommen von CHF 167'015.-- und bei der direkten Bundessteuer auf ein solches von CHF 176'615.--. Das steuerbare Vermögen wurde auf CHF 18'900.-- (satzbestimmend CHF 19'743.--) festgesetzt.