142, 147 und 152) zusammen. Im Jahr 2016 erlitt die Rekurrentin indes einen Verlust von CHF 46'424.--, dieser konnte allerdings mit dem Gewinn pro 2017 von CHF 82'985.-- vollständig verrechnet werden (pag. 153). Weitergehend zeigt auch die Bilanz der Rekurrentin ein gutes Bild, insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Rekurrentin gegenüber ihrem Alleingesellschafter über ein Guthaben von CHF 243'793.-- verfügt (Kontokorrent; pag. 147). Insgesamt können die wirtschaftlichen Verhältnisse der Rekurrentin damit als stabil bezeichnet werden, weshalb nicht von einer erhöhten Strafempfindlichkeit auszugehen ist.