Hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse bleibt anzumerken, dass die Rekurrentin gemäss der letzten eingereichten, aber noch nicht rechtskräftig veranlagten, Steuererklärung pro 2017 einen steuerbaren Reingewinn von CHF 36'561.-- und ein steuerbares Kapital von CHF 395'375.-- ausweist (pag. 152 f.). Das steuerbare Kapital setzt sich dabei, neben dem einbezahlten Stammkapital von CHF 20'000.-- und den Reserven von CHF 10'000.--, hauptsächlich aus dem bilanzierten Gewinnvortrag von CHF 365'375.-- (pag. 142, 147 und 152) zusammen.