So geht aus dem Protokoll der persönlichen Anhörung des Alleingesellschafters vor dem ZVB/N hervor, dass sein Vater nicht in guten finanziellen Verhältnissen gelebt und das Geld benötigt habe (pag. 111). Die entsprechenden Zuwendungen wirken sich bei der Rekurrentin ertragsmindernd aus, was zu einer geringeren Steuerbelastung führt. Daraus folgt, dass die von der Rekurrentin an den Vater des Alleingesellschafters ausbezahlten Beträge, welche über die Miete von CHF 1'350.-- hinausgehen, nicht geschäftsmässig begründet sind.