- 17 - Beträge nicht bekannt; ein geschätzter Betrag von pauschal CHF 50.-- pro Monat erscheine wohl angemessen (Stellungnahme vom 20.9.2019). Gemäss Art. 257b OR sind Nebenkosten die dem Vermieter tatsächlich entstandenen Aufwendungen für Leistungen, die mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen, wie Heizungs-, Warmwasser- und ähnliche Betriebskosten etc. Auch bei Geschäftsmieten sind Nebenkosten nur dann geschuldet, wenn sie besonders vereinbart worden sind (Art. 257a Abs. 2 OR). Der Mieter hat entsprechend nur für diejenigen Nebenkosten aufzukommen, die im Vertrag eindeutig und genau bezeichnet werden.