- 16 - Gemäss Angaben des Vertreters umfasst die Lagerhalle in H.________ rund 400 m2 und der Vorplatz umfasst eine Fläche von ca. 500-600 m2 (Rekurs- und Beschwerdeschrift vom 23.7.2019 betreffend die Nachsteuer, Verfahren 100 19 315-316 / 200 19 277-278; gemäss Hauptmietvertrag umfasst der Vorplatz eine Fläche von 20 m auf 20 m, was 400 m2 entspricht). Die Vergleichsobjekte umfassen hingegen (Innen-)Nutzflächen von 800 m2 oder mehr und weisen (soweit ersichtlich) nicht die von der Rekurrentin benötigte Mindesthöhe von 6 m auf (vgl. Stellungnahme vom 20.9.2019).