Mindestens CHF 2'135.-- erscheine somit als marktgerechte Miete für die Lagerhalle inkl. Vorplatz (Rekurs- und Beschwerdeschrift vom 23.7.2019 betreffend die Nachsteuer, Verfahren 100 19 315-316 / 200 19 277-278). Insofern ist festzuhalten, dass der Hauptmietvertrag seitens der Vermieterschaft vom Beistand des Eigentümers der Lagerhalle mitunterzeichnet wurde. Da der Beistand bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Interesse der verbeiständeten Person handelt (Art. 406 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [ZGB; SR 210]) und ihn die gleichen Sorgfaltspflichten treffen, wie eine beauftragte Person gemäss Art. 398 OR (Art. 413 Abs. 1 ZGB)