Ab dem 25. Juni 2012 erfolgten die monatlichen (Unter- )Mietzinszahlungen an den Vater des Alleingesellschafters. Nachfolgend sind die vom Vertreter vorgebrachten Gründe für die Höhe des Untermietzinses ab dem 1. Juni 2012 näher zu prüfen. Dabei ist festzuhalten, dass der Vertreter davon ausgeht, dass der Untermietzins in Höhe von CHF 4'000.-- zwar überhöht ist, jedoch nicht auf den ursprünglichen Mietzins gemäss dem Hauptmietvertrag von CHF 1'350.-- pro Monat, sondern auf mindestens CHF 3'522.-- pro Monat festzusetzen sei. Dieser setze sich zusammen aus dem Marktmietzins der Lagerhalle inkl. Vorplatz aber exkl.