Weiter ergibt sich, dass die Rekurrentin die Lagerhalle inkl. Vorplatz ab Januar 2012 als Untermieterin nutzte, wobei sie für die Monate Januar bis Juni 2012 den Mietzins von monatlich CHF 1'350.-- jeweils direkt an den Eigentümer überwies (die letzte Zahlung erfolgte am 22.6.2012; pag. 35). Dabei ist anzunehmen, dass die Untermiete vorerst auf einer mündlichen Vereinbarung zwischen dem Alleingesellschafter und dessen Vater basierte und die Zustimmung des Eigentümers bzw. dessen Beistand vorlag.