- 14 - Nebenkosten wurden keine vereinbart. Gemäss unbefristetem Mietvertrag vom 28. März 2012 diente die Miete der Lagerung von Metallgerüsten und umfasste die Lagerhalle und den Vorplatz (20 m x 20 m). Ferner wurde festgehalten, dass die Lagerhalle nicht zum Hauptsitz eines Gewerbes umgenutzt werden dürfe (pag. 36). Weiter ergibt sich, dass die Rekurrentin die Lagerhalle inkl. Vorplatz ab Januar 2012 als Untermieterin nutzte, wobei sie für die Monate Januar bis Juni 2012 den Mietzins von monatlich CHF 1'350.-- jeweils direkt an den Eigentümer überwies (die letzte Zahlung erfolgte am 22.6.2012;