2. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist auf Grund der Sistierung des Nachsteuerverfahrens einzig die Busse wegen Steuerhinterziehung in den Steuerjahren 2012 und 2013. Insofern ist bezüglich des eventualiter gestellten Antrags des Vertreters (Bst. F hiervor) zu erwähnen, dass es im Steuerhinterziehungsverfahren nicht darauf ankommt, ob die steuerpflichti-