L. Mit Schreiben vom 10. Juni 2020 hat die Steuerrekurskommission dem Vertreter mitgeteilt, dass sie in Erwägung ziehe den Einspracheentscheid betreffend die Busse pro 2012 und 2013 zu Ungunsten der Rekurrentin abzuändern (sog. "reformatio in peius"). Dabei ziehe die Steuerrekurskommission eine Erhöhung des Bussenfaktors unter gleichzeitiger Erhöhung der Berechnungsbasis für die Busse in Betracht. Eine entsprechende Korrektur könne sich rechtfertigen, da aufgrund der Aktenlage davon ausgegangen werden müsse, dass die Rekurrentin bzw. der Alleingesellschafter als das handelnde Organ (direkt) vorsätzlich und in gewissem Masse planmässig gehandelt habe.