Jedoch sei selbstverständlich, dass zumindest Strom- und Wasserkosten angefallen seien, weshalb der geschätzte Betrag von CHF 50.-- pro Monat als angemessen erscheine. Weiter sei ein Zuschlag für erbrachte Dienstleistungen des Vaters des Alleingesellschafters für Reinigung und Unterhalt der Lagerhalle zu berücksichtigen. Ebenfalls zu berücksichtigen sei der Mehrwert für den Mieterausbau. Der Vater des Alleingesellschafters habe nach der Übernahme des Mietobjekts einen Mieterausbau vorgenommen, welcher durch Fotodokumentationen belegt sei.