J. Mit Eingabe vom 20. September 2019 hat der Vertreter seine Stellungnahme eingereicht. An den gestellten Anträgen hält er fest. Ergänzend bringt er vor, dass im Vergleich zu anderen Mietobjekten in der Region der Mietzins für die Lagerhalle gemäss Hauptmietvertrag unverhältnismässig tief angesetzt war. Der Eigentümer und Vermieter habe den Hauptmietvertrag einzig mit dem Vater des Alleingesellschafters abschliessen wollen und beim vereinbarten Mietzins habe es sich um einen Freundschaftspreis gehandelt.