"1. Die Verfügung der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 26. Juni 2019 (Ref. ________) sei aufzuheben. 2. [Eventualiter] Die Busse sei nach Massgabe der nachfolgenden Berechnungsgrundlagen neu festzusetzen: - unter Berücksichtigung der aufgrund des Rekurses bzw. der Beschwerde gegen die Einspracheverfügung betreffend Steuerhinterziehung (Ref. ________) neu festzusetzende Nachsteuer - unter Berücksichtigung einer Ermässigung auf einen Drittel."