D. Nach diverser weiterer Korrespondenz erliess der ZVB/N am 26. September 2018 (je getrennt) die Nachsteuerverfügung sowie die Bussenverfügung betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundesssteuer der Steuerperioden 2012 und 2013. Dabei hielt der ZVB/N betreffend die Busse fest, dass die Rekurrentin ab Juni 2012 bis Dezember 2013 an den Vater des Alleingesellschafters einen monatlichen Mietzins von CHF 4'000.-- bezahlt habe.