dem zentralen Veranlagungsbereich Nachsteuer der Steuerverwaltung des Kantons Bern (ZVB/N), dass die Rekurrentin ab Juli (recte: Juni) 2012 für die (Unter-)Miete der Lagerhalle in H.________ dem Vater des Alleingesellschafters einen monatlichen Mietzins von CHF 4'000.-- entrichtet habe, obwohl gemäss (Haupt-)Mietvertrag lediglich eine monatliche Miete von CHF 1'350.-- geschuldet gewesen sei. Die Differenz von monatlich CHF 2'650.--, ausmachend CHF 18'550.-- pro 2012 bzw. CHF 31'800.-- pro 2013, stelle bei der Rekurrentin geschäftsmässig nicht begründeten Aufwand dar und sei im Sinn einer geldwerten Leistung in gleicher Höhe beim Alleingesellschafter aufzurechnen.